Restnutzungsdauergutachten – Ihr Schlüssel zu steuerlichen Vorteilen
Als Vermieter oder gewerblicher Immobiliennutzer haben Sie die Möglichkeit, Ihre Immobilie steuerlich abzuschreiben. Das Finanzamt gewährt in der Regel eine lineare Abschreibung (AfA) von 2 % bis 2,5 % der anteiligen Anschaffungskosten des Gebäudes – dieser Betrag bleibt steuerfrei.
Mit einem Gutachten zur verkürzten Restnutzungsdauer können Sie eine höhere Abschreibung geltend machen. Unsere zertifizierten Sachverständigen erstellen fundierte Gutachten, die die tatsächliche Nutzungsdauer Ihres Gebäudes nachweisen. Dadurch kann das Finanzamt eine kürzere Abschreibungsdauer akzeptieren, wodurch sich Ihre steuerliche Belastung reduziert und Ihr Nettoeinkommen steigt.
Nutzen Sie Ihre gesetzlichen Möglichkeiten, um Ihre Immobilieninvestition steuerlich zu optimieren und profitieren Sie von höheren Abschreibungen und Steuervorteilen!
Ein Beispiel aus der Praxis
In der Regel schreibt das Finanzamt Wohnimmobilien mit 2 % über 50 Jahre ab.
- Beispielwert einer Immobilie: 300.000 €
- Standard-Abschreibung: 6.000 € jährlich (über 50 Jahre)
Doch stellt ein Gutachten zur Restnutzungsdauer eine verkürzte Nutzungsdauer von nur 20 Jahren fest, akzeptiert das Finanzamt eine jährliche Abschreibung von 15.000 €.
Das Ergebnis: Sie können mehr abschreiben, zahlen weniger Steuern und steigern damit Ihr Nettoeinkommen. In vielen Fällen lässt sich diese Steuerersparnis sogar rückwirkend geltend machen.
Nutzen Sie die Gelegenheit und sparen Sie Steuern
Bevor Sie ein Gutachten zur Restnutzungsdauer beauftragen, empfehlen wir Ihnen eine kostenlose Soforteinschätzung Ihrer Immobilie. Schon mit wenigen Angaben können wir ermitteln, ob sich für Sie eine höhere Abschreibung (AfA)lohnt. Nutzen Sie dazu einfach unser Online-Formular.
Zögern Sie nicht, Ihr Recht wahrzunehmen und sich die steuerlichen Vorteile zu sichern, die Ihnen zustehen.
Unsere nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellen für Sie präzise und rechtskonforme Gutachten, mit denen Sie Ihre Abschreibung optimieren können. Je kürzer die ermittelte Restnutzungsdauer, desto höher Ihre jährliche Abschreibung und desto größer Ihre Steuerersparnis.
Überblick über Kosten und Preise
Unser Service umfasst die Erstellung eines Nachweises der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 S. 2 EStG. Das Gutachten wird in digitaler Form geliefert. Unsere zertifizierten Sachverständigen arbeiten nach den Vorgaben der DIN EN ISO/IEC 17024:2012. Bei der Erstellung des Gutachtens berücksichtigen wir alle relevanten gesetzlichen Vorgaben sowie die Richtlinien der Finanzverwaltung, die regelmäßig aktualisiert werden.
Sachverständigen-Gutachten inkl. Vor-Ort-Besichtigung für nur 1.279 EUR inkl. MwSt. (1.074,79 EUR netto)
Die Preise beziehen sich auf Wohnimmobilien mit bis zu 10 Einheiten.
Für Gewerbeimmobilien, Sonderimmobilen und größere Mehrfamilienhäuser erhalten Sie ein individuelles Angebot auf Anfrage,
Bei dem Ortstermin handelt es sich um eine Innen- und Außenbesichtigung.
In Mehrfamilienhäusern müssen nicht alle Wohnungen besichtigt werden.
Sollte die Immobilie vermietet oder gewerblich genutzt werden, können die Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden.
Die angegebenen Honorare umfassen die Erstellung und den Versand des Gutachtens per E-Mail sowie – falls erforderlich – eine einmalige Anpassung der Angaben des Auftraggebers.
- ab 5 Gutachten innerhalb 1 Woche: 5% Rabatt
- ab 10 Gutachten innerhalb 1 Woche: 10% Rabatt